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Archiv für die Kategorie ‘rechtliches’
Mittwoch, 06. April 2011
Die Firma Euroweb mit dem Angebot der kostenlosen Homepage hat heute über die Nachfrage eines meiner Kunden wieder einmal meinen Weg gekreuzt. Aus juristischen Gründen bitte ich Sie als Leser sich einfach selbst ein Bild zu machen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Einfach mal bei Google recherchieren und vor allem hellhörig werden bei folgendem Angebot, egal wie die aktuell gültige Firmenbezeichnung lautet:
- Ihnen wird eine kostenlose Homepage, Unternehmensvideo u.ä. angeboten, z.B. als Referenzkunde
- Es gibt einen Vertreterbesuch vor Ort oder auch die telefonische Variante (bei Selbständigen sind auch mündliche Verträge gültig und können nicht wie bei Verbrauchern widerrufen werden!)
- drängen auf Ihre Unterschrift unter einen Vertrag
Immer wenn etwas kostenlos angeboten wird solle man sehr skeptisch sein. In der Rolle als Verbraucher schenken Sie demjenigen, der Ihnen sagt Sie hätten ein Auto gewonnen normal keinen Glauben – viele Selbstständige glauben aber treudoof daran, dass man Ihnen eine kostenlose Homepage schenkt.
Faustregel: Was nix kostet is nix!
Ihr
Alexander Zotz
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Dienstag, 06. April 2010
Immer wieder reagieren meine Kunden verwundert, wenn Sie dem Angebot entnehmen, dass meine “Vertragslaufzeit” gar keine Vertragslaufzeit ist, sondern die Zusammenarbeit jeden Monat beendet werden kann – falls sich der gewünschte Erfolg einmal nicht einstellt. Gerade bei den qualitativ höchst unterschiedlichen Anbietern, die sich allesamt der “Suchmaschinenoptimierung” (SEO) rühmen sind Vertragslaufzeiten von bis zu 24 Monaten keine Seltenheit. Das gilt sowohl für den kleinen Hinterhof-SEO’ler aber und Tatsache (leider) auch für große deutsche Online- und Performance Marketing Spezialagenturen, die es eigentlich besser wissen sollten.
Ihnen allen fehlt meist ein entscheidender Punkt: den Erfolg in der Sache, der den Kunden automatisch bei der Stange hält. Darum wird der Kunde stattdessen durch Laufzeiten gebunden um nicht zu sagen gefesselt, sodass er – bevor er dann endlich irgendwann das Weite bzw. einen brauchbaren Anbieter suchen kann – zumindest noch ein paar Euros da läßt. Und währenddessen wird bereits der nächste dumme Kunde gesucht, der sich auf warme Worte und das Laufzeitspielchen einläßt. Es gibt so einige Firmen die dauerhaft gut mit diesem Geschäftsmodell leben!
Drum achten Sie beim nächsten Angebot eines Dienstleisters ruhig mal auf genau diesen Punkt: Denn wer zufriedene Kunden hat, braucht keine langen Laufzeiten! Und bevor jetzt die SEO’ler schreien, weil gerade SEO ja auch seine Zeit brauch, bevor man erste Ergebnisse in Google sieht: den Punkt des zeitlichen Rahmens bespreche ich gerne vorab mit meinen Kunden. Die meisten haben Verständnis dafür, dass man Google nicht von heute auf morgen beeinflussen kann und die, die dafür keine Geduld haben sind für langwierige SEO Maßnahmen ohnehin nicht geeignet.
Drum prüfe wie lange man sich bindet!
Ihr
Alexander Zotz
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Mittwoch, 03. März 2010
Vielleicht haben Sie die neuerliche Aufregung über das Verwenden von Webanalysetools wie z.B. Google Analytics auf Homepages auch mitbekommen. Falls nicht, hier eine entsprechende Meldung dazu:
http://www.heise.de/resale/meldung/BVDW-Einsatz-von-Google-Analytics-nur-mit-Datenschutzhinweis-rechtmaessig-209321.html
Und wenn wir mal diesen Nebenkriegsschauplatz verlassen, geht es den Datenschützern einzig und allein darum gegen Google zu schießen (mit allem was sich gerade so anbietet), eben weil Google Google ist. Die beanstandete Vorgehensweise ist schon von Beginn des Internets an Standard und gängige Praxis! Jeder Provider bietet für jede Homepage eine anonyme (!) Statistik an zum Nutzerverhalten. Für mich zeigt das nur, wie wenig Ahnung man unter den Datenschützern wirklich von der Materie hat. Irgendwie peinlich, oder?
Mir wäre es lieber, wenn diese Herren sich weniger um meine anonymen Daten kümmern würden, sondern vielmehr um meine kompletten echten Kontaktdaten (inkl. Bankverbindung!) die von Unternehmen munter durch die Weltgeschichte verkauft werden!!! Aber es macht sich natürlich besser gegen Google zu schießen, als gegen die schwarzen Schafe der deutschen Wirtschaft!
Ich hol mir jetzt nen Schoko-COOKIE aus der Küche…bevor diese auch noch verboten werden…
Alexander Zotz
PS:
Wer trotzdem auf Nummer sicher gehen möchte kann diesen Hinweis (aus den AGB von Google Analytics) ins Impressum der eigenen Homepage einbauen:
„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“
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Montag, 22. Februar 2010
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen das bereits seit 2008 geltende Limit für Abmahnkosten i.H.v. 100 EUR in Fällen von einfacher Urheberrechtsverletzung abgewiesen. Demnach darf für den genannten Tatbestand (z.B. das Nutzen fremden Bildmaterials bei Ebay, das Nutzen von Karten zur Anfahrtsbeschreibung auf der eigenen Homepage etc.) weiterhin max. eine Anwaltsrechnung von 100 EUR inkl. MwSt (unabhängig vom Streitwert!) bei einer Abmahnung erfolgen. Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Urteil oder Wikipedia.
Mir bleibt hier nur zu sagen: Dankeschön Bundesverfassungsgericht, dass endlich jenen Anwälten, die es mit Ihrer Berufsehre nicht so genau nehmen, einhalt geboten wird!
Herzliche Grüße,
Alexander Zotz
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Montag, 25. Januar 2010
In den letzten Tagen hat mir ein Kunde ein Fax weitergeleitet, dass in aller Form auf die Dringlichkeit hinweist in Google – genauer gesagt Google Maps – eingetragen zu sein. Absender: eine britische Ltd. mit Sitz in the middle of nowhere. Die Kundendaten waren bereits vorab eingetragen, sogar inkl. der UST-ID Nummer (erstaunlich…), sodass nur noch unterschrieben & zurückgefaxt werden mußte. Das Wort “kostenlos” war quer im Text verstreut…nur im Kleingedruckten gab es einen kleinen Hinweis, dass dieser Service eine Laufzeit von 24 Monaten hat zu je 49 EUR/ Monat und das der Eintrag selbst eigentlich nichts kostet, sondern nur die (einmalige!) “Dienstleistung” berechnet wird.
Kurz gesagt: Nepper, Schlepper, Bauernfänger – sowas braucht kein Mensch, aber die Abzocker schlafen auch hier nicht. Der kostenlose Google Maps Eintrag wurde entweder bereits von Google selbst zusammen gebastelt anhand der Daten die im Internet zum Unternehmen ohnehin kursieren (z.B. in Branchenbüchern der Auskunft), oder aber – besser – vom jeweiligen Unternehmensinhaber selbst verwaltet und dabei gezielt für die Kundengewinnung eingesetzt. Kostenlos!
Also aufgepaßt wenn Sie das nächste Mal ein ähnliches Fax oder eine E-Mail erreicht…im Zweifel lieber einmal zuviel in die Runde Ablage damit, als einmal zu wenig!
Ihr
Alexander Zotz
PS: Der Kunde ist natürlich längst optimal präsent bei Google…gibt ja Leute die sich mit sowas auskennen!
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